Außensteuergesetz
Gesonderte – und gegebenenfalls einheitliche – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für die Feststellungsjahre ab 2025, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2024 enden
Information zu den Amtlichen Vordrucken zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 5, 7 bis 13 in der ab dem 1.07.2021 geltenden Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2025:
Die Erklärungen zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, nebst Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten - sind erstmals für den Veranlagungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31. Dezember 2024 endet, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 i. V. m. § 21 Absatz 7 AStG).
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/eportal/. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der vorgenannten Erklärungen werden die zugehörigen Vordrucke nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt
Gesonderte – und gegebenenfalls einheitliche – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen
- Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten - und gegebenenfalls einheitlichen - Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außenssteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen
- Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen)
- Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen)
- Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen)
- Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen)
- Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (ggf. in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen)
Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen
Gesonderte - und einheitliche - Feststellung nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 und bis zum 31.12.2021 beginnen
Dateiformat PDF - am PC ausfüllbar
Die Formulare sind am PC ausfüllbar und können ausgefüllt ausgedruckt werden.
Die eingegebenen Daten können gespeichert werden.
- Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung nach § 18 Abs. 1 - 3 des AStG (ASt 1 B)
- Anlage ASt-FB - Angaben über die Beteiligten
- Anlage ASt 1 B-1 - für Gesellschaften mit gemischten Einkünften und Einkünften mit Kapitalanlagecharakter
- Anlage ASt 1 B-3 - für Gesellschaften mit erweitert beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern
- Anlage ASt 1, 2, 3 B - zur Ermittlung des verbleibenden Hinzurechnungsbetrags für Zwecke des § 3 Nr. 41 EStG
- Anlage ASt 2, 3 B-1 - für unbeschränkt Steuerpflichtige
- Anlage ASt 2, 3 B-2 - für Personen im Sinne des § 2 AStG
- Anlage ASt 2, 3 B-St - zur Feststellung der nach § 12 Abs. 3 AStG i.V.m. § 34c Abs. 1 und 2 EStG zu berücksichtigenden Steuern
Feststellung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung gemäß § 15 AStG für VZ ab 2013
- ASt 1 C - Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG
- Anlage ASt 1 C-1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG
- Anlage ASt FB - Angaben über die Feststellungsbeteiligten
- Anlage ASt 123 C - Angaben über die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten
- Anlage ASt Stifter, Bezugs- und Anfallsberechtigte
Feststellung des Einkommens einer ausländischen Familienstiftung gemäß § 15 AStG für VZ vor 2013
- ASt 1 C - Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 4 AStG
- Anlage ASt FB - Angaben über die Feststellungsbeteiligten
- Anlage ASt 123 C - Angaben über die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten
- Anlage ASt Stifter, Bezugs- und Anfallsberechtigte
