Skip to main content

Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 09221 650 + Nebenstelle
229/296/00000 - 229/296/99999 A - Z Grenzpendler 270, 229
229/300/00000 - 229/407/99999 A - FQ 135
229/408/00000 - 229/489/99999 FR - JT 168
229/490/00000 - 229/599/99999 JU - OZ 157
229/600/00000 - 229/685/99999 P - SCHUL 235
229/686/00000 - 229/786/99999 SCHUM - ZZ 129
229/799/00000 - 229/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer 270, 229
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar